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Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP)

ZüLFS - Zürcher Längsschnitt- und Familienstudie

Hintergrund

In den 90er Jahren haben wir mit Unterstützung der Erziehungsdirektion des Kantons Zürich in ausgewählten Schulen des Kantons Zürich eine grosse Fragebogen-Untersuchung zur seelischen Entwicklung junger Menschen vom Jugendalter ins Erwachsenenalter (ZAPPS) durchgeführt. Später haben wir auch im Kinder- und Jugend-Psychiatrischen Dienst (KJPD) des Kantons Zürich, der Vorgänger-Einrichtung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) Zürich, unter den Ratsuchenden eine gleiche Befragung vorgenommen.

Schwerpunkte der Untersuchungen

Unsere ehemaligen Teilnehmenden sind in der Zwischenzeit Erwachsene und viele haben bereits eigene Kinder. Unsere Befragung hatte folgende Schwerpunkte:

  • Selbstbeurteilung des seelischen Wohlbefindens der Erwachsenen
  • Seelisches Wohlbefinden der eigenen Kinder in der Sicht ihrer Eltern sowie
  • Selbstbeurteilung des seelischen Wohlbefindens der Kinder, soweit sie bereits im Jugendalter (ab 11 Jahren) sind.

Fragestellungen

Unsere Untersuchung gehört zu den ganz wenigen Studien in der Welt, die bei einem grossen Teilnehmerkreis Auskünfte über die folgenden Fragen geben wird:

  • Wie entwickelt sich die seelische Gesundheit bei Jugendlichen der 90er Jahre nach 20 Jahren, wenn sie nunmehr Erwachsene sind?
  • Welche Veränderungen sind in der seelischen Gesundheit der Bevölkerung nach zwei Jahrzehnten eingetreten?
  • Welche Zusammenhänge, Ähnlichkeiten oder Unterschiede bestehen bei der seelischen Gesundheit von Eltern und Jugendlichen heute?
  • Welche Zusammenhänge, Ähnlichkeiten oder Unterschiede bestehen bei der seelischen Gesundheit von Jugendlichen vor 20 Jahren und Jugendlichen heute?

Datenschutz

Unsere Auswertungen und Berichte basieren auf vollständig anonymisierten Daten mit Feststellungen zur gesamten Gruppe der Teilnehmenden und nicht auf dem Bericht über einzelne Teilnehmende. Alle Mitteilungen im Rahmen der Befragung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auf Wunsch können wir aber einzelnen Ratsuchenden im persönlichen Kontakt Auskünfte erteilen. 

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